Tarifvertrag
In der Bayerischen Landesärztekammer findet der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) Anwendung.
Die Bayerische Landesärztekammer ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e. V. (KAV Bayern). Dieser ist Tarifpartner für Kommunen und kommunale Einrichtungen.
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